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STEUERN
Gewerbesteuer360%
Grundsteuer "A"360%
Grundsteuer "B"360%
Hundesteuer je Hund 50,- €
Hundesteuer "Kampfhund" je Hund   200,- €
 

Information über die Besonderheit der Grundsteuer bei Haus-, Wohnungs- oder Grundstücksverkauf:

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, das heißt, sie wird für das ganze Kalenderjahr festgesetzt.  Gesetzliche Grundlage ist das Grundsteuergesetz.

Wenn z. B. jemand sein Grundstück zum 15. Januar verkauft, ändert das zuständige Finanzamt den Einheitswertbescheid mit Wirkung zum 1. Januar des folgenden Jahres. Die Stadt Waldkirchen darf davon nicht abweichen, erhebt somit die Grundsteuer für das laufende Jahr vom Alteigentümer und wendet sich erst ab dem folgenden Jahr an den neuen Eigentümer.

Man unterscheidet zwischen Grundsteuer „A“ und Grundsteuer „B“. Die Grundsteuer „A“ (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer „B“ (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Berechnungsgrundlage ist der vom zuständigen Finanzamt festgestellte Einheitswert. Auf den Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein Hebesatz von derzeit 340% angewendet.

Auskunft erteilt die Stadt Waldkirchen unter der Tel. Nr. 08581/202-16.

 
GEBÜHREN & BEITRÄGE    - Abwasser -
Allgemeiner Tarif für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung
gültig ab 01.01.2010
SCHMUTZWASSERGEBÜHR       Gebühr (umsatzsteuerfrei)
        in EUR / m³
Einleitungsgebühr
(bei Messung über geeichten Zähler)
         1,95
Kanal-Pauschale Einleitungsgebühr
= 40 m³ / Person (ohne geeignete Meßeinrichtung)
          1,95
Rückerstattung bei landwirtschaftlichen Betrieben
15 m³ / Großvieheinheit
          1,95
Abwasseranlieferung aus Hauskläranlagen (Dreikammerkläranlagen) an die Kläranlage Unterhöhenstetten (Tel. 08581/910538)
(gültig: ab 01.04.2009)
          29,00
 
NIEDERSCHLAGSWASSERGEBÜHR

      Gebühr (umsatzsteuerfrei)
                in EUR / qm

Einleitungsgebühr
(pro qm versiegelter Fläche)
           0,25
 
HERSTELLUNGSBEITRAG
gültig ab 01.01.2010
BeitragsmaßstabBeitrag (umsatzsteuerfrei)
in EUR
pro qm Grundstücksfläche0,84
pro qm Geschoßfläche8,01
 
GEBÜHREN & BEITRÄGE    - Wasser -
Allgemeiner Tarif für die Versorgung mit Wasser
gültig ab 01.01.2010
WASSERGEBÜHRGebühr in EUR 
ohne Umsatzsteuer
Gebühr in EUR
mit Umsatzsteuer
Verbrauchsgebühr / m³1,111,19
Grundgebühr / Zähler
bis           2,5 Qn = 5 m³/h30,00 / Jahr32,10
bis      6,0 Qn = 7-10 m³/h42,00 / Jahr 44,94
bis   10,0 Qn = 12-20 m³/h60,00 / Jahr64,20
über 10 Qn = über 30 m³/h84,00 / Jahr89,88
 
BAUWASSERPAUSCHALE
mit Wasserzähler / m³1,111,19
ohne Wasserzähler / pauschal150,00160,50
 
HERSTELLUNGSBEITRAG
gültig ab 01.01.2010
BeitragsmaßstabBeitrag in EUR
ohne Umsatzsteuer
Beitrag in EUR
mit Umsatzsteuer
pro qm Grundstücksfläche0,590,63
pro qm Geschoßfläche2,863,06
 
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