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Miet- und Benutzungsentgelte für das Gäste- und Bürgerhaus Waldkirchen
 
1. Benutzungsentgelte Bürgersaal
a)gewerbsmäßige Veranstaltungen270,00 €
b)gewerbsmäßige Veranstaltungen von Organisationen und Firmen
mit Sitz in Waldkirchen
135,00 €
c)Veranstaltungen von auswärtigen Vereinen, Verbände und Organisationen sowie (soweit nicht unter a)135,00 €
d)Veranstaltungen örtlicher Vereine und Organisationen sowie geschlossenen Veranstaltungen ortsansässiger Firmen
(Betriebsfest usw.)
  67,50 €
 
2. Benutzungsentgelte Mehrzweckraum

Mehrzweckraum gleiche Einteilung bei halbem Preis

 
3. Nebenkosten Bürgersaal und Mehrzweckraum
Stromverbrauchtatsächl.
Aufwand
Lautsprecheranlage (einschl. Rednerpult) 14,00 €
Overhead14,00 €
Filmleinwand14,00 €
Beamer14,00 €
Flügel57,00 €
Stimmen d. Flügelstatsächl.
Kosten
Fernseher 14,00 €
Fernseher mit Videorecorder21,00 €
Filmvorführgerät14,00 €
Flip-Chart14,00 €
Die Kosten für Heizung sind im Entgelt für Einzelveranstaltungen enthalten. Die Reinigungskosten sind nach den tatsächlichen Personalkosten (siehe Nr. 4) abzurechnen. Die Kostensätze beziehen sich auf eine Veranstaltung bis max. einen Tag und ohne Bedienung.
 
4. Personalkosten
Bedienungspersonal für techn. Einrichtungen je Person und Stunde30,00 €
Sonstige Hilfskräfte je Person und Stunde 17,00 €
Sanitätsdienst, Feuerwache je Person und Stunde nach Tarif
Die im öffentlichen Dienst vereinbarten Lohnerhöhungen werden den Personalkosten hinzugerechnet.
 
5. Mehrwertsteuer
Sämtliche Kosten sind Nettoentgelte. Auf diese wird die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
 
6. Auslagen

Anfallende Auslagen (z.B. Telefongebühren) sowie eine Inanspruchnahme des Bürgersaales über das bei normalen Veranstaltungen übliche Maß hinaus werden gesondert berechnet.

 
7. Proben und Vorbereitungen
Die Benutzung des Saales für Proben und Vorbereitungsarbeiten wird außerhalb des Veranstaltungstages mit 30 % der Tarifmiete berechnet.
 
8. Garderoben
Die Stadt kann für Veranstaltungen Garderobenzwang anordnen. Die Garderobengebühr wird in diesem Fall ausschließlich von der Stadt erhoben. Sie beträgt 1,00 €. Mit dem Mieter kann hierüber auch ein Pauschalentgelt vereinbart werden.


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