| Miet- und Benutzungsentgelte für das Gäste- und Bürgerhaus Waldkirchen | ||
| 1. Benutzungsentgelte Bürgersaal | ||
| a) | gewerbsmäßige Veranstaltungen | 270,00 € |
| b) | gewerbsmäßige Veranstaltungen von Organisationen und Firmen mit Sitz in Waldkirchen | 135,00 € |
| c) | Veranstaltungen von auswärtigen Vereinen, Verbände und Organisationen sowie (soweit nicht unter a) | 135,00 € |
| d) | Veranstaltungen örtlicher Vereine und Organisationen sowie geschlossenen Veranstaltungen ortsansässiger Firmen (Betriebsfest usw.) | 67,50 € |
| 2. Benutzungsentgelte Mehrzweckraum | ||
Mehrzweckraum gleiche Einteilung bei halbem Preis | ||
| 3. Nebenkosten Bürgersaal und Mehrzweckraum | ||
| Stromverbrauch | tatsächl. Aufwand | |
| Lautsprecheranlage (einschl. Rednerpult) | 14,00 € | |
| Overhead | 14,00 € | |
| Filmleinwand | 14,00 € | |
| Beamer | 14,00 € | |
| Flügel | 57,00 € | |
| Stimmen d. Flügels | tatsächl. Kosten | |
| Fernseher | 14,00 € | |
| Fernseher mit Videorecorder | 21,00 € | |
| Filmvorführgerät | 14,00 € | |
| Flip-Chart | 14,00 € | |
| Die Kosten für Heizung sind im Entgelt für Einzelveranstaltungen enthalten. Die Reinigungskosten sind nach den tatsächlichen Personalkosten (siehe Nr. 4) abzurechnen. Die Kostensätze beziehen sich auf eine Veranstaltung bis max. einen Tag und ohne Bedienung. | ||
| 4. Personalkosten | ||
| Bedienungspersonal für techn. Einrichtungen je Person und Stunde | 30,00 € | |
| Sonstige Hilfskräfte je Person und Stunde | 17,00 € | |
| Sanitätsdienst, Feuerwache je Person und Stunde | nach Tarif | |
| Die im öffentlichen Dienst vereinbarten Lohnerhöhungen werden den Personalkosten hinzugerechnet. | ||
| 5. Mehrwertsteuer | ||
| Sämtliche Kosten sind Nettoentgelte. Auf diese wird die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet. | ||
| 6. Auslagen | ||
Anfallende Auslagen (z.B. Telefongebühren) sowie eine Inanspruchnahme des Bürgersaales über das bei normalen Veranstaltungen übliche Maß hinaus werden gesondert berechnet. | ||
| 7. Proben und Vorbereitungen | ||
| Die Benutzung des Saales für Proben und Vorbereitungsarbeiten wird außerhalb des Veranstaltungstages mit 30 % der Tarifmiete berechnet. | ||
| 8. Garderoben | ||
| Die Stadt kann für Veranstaltungen Garderobenzwang anordnen. Die Garderobengebühr wird in diesem Fall ausschließlich von der Stadt erhoben. Sie beträgt 1,00 €. Mit dem Mieter kann hierüber auch ein Pauschalentgelt vereinbart werden. | ||

